Anordnung laut neuer Testverordnung
Wie kann ich unter 16-Jährige, für welche noch keine Ausweispflicht gilt, im Testzentrum ausweisen?
Die meisten Kinder besitzen einen Kinder-Reisepass. Dieser könnte als Identifikationsvorlage dienen. Sollte kein Kinder-Reisepass vorhanden sein, könnte im Ersatzfall auch ein Schülerausweis mit Lichtbild abgeglichen werden.
Sollte keine Ausweismöglichkeit vorhanden sein, ist eine Testung gemäß der neuen TestV nicht möglich.
Diese Auflage ist neu. Wir bitten dies zu beachten.